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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rabe Sports Academy

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen zustande und gelten zwischen der Rabe Sports Academy (RSA) und dem Teilnehmer.

 

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Trainingseinheiten in Form von Einzel- und Gruppentraining (Fußball und Golf) sowie von Trainingscamps (Fußball). Die Trainingseinheiten dienen der Förderung von Fitness, Koordination und Schnelligkeit.

Der Umfang der jeweiligen Trainingseinheit, die Zeiten und die Häufigkeit des Trainings bestimmen sich nach der Beschreibung im Anmeldeformular für den jeweiligen Kurs oder das Feriencamp.

 

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung auf der Webseite der RSA in der Weise zustande, dass der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages anbietet. Mit dem Eingang der vollständigen Zahlung der Kursgebühr nimmt die RSA das Angebot an. Dies gilt nur, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird oder die RSA trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl den Kurs durchführt. Sollte der Kurs nicht stattfinden, wird der Teilnehmer schriftlich über die Stornierung informiert.

Soweit der Teilnehmer nicht volljährig ist, wird er in allen Rechtsangelegenheiten im Verhältnis zur RSA von seinem gesetzlichen Vertreter/Vertreterin vertreten. Der oder die gesetzlichen Vertreter haften mit der Anmeldung für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und für die Erfüllung ihrer Obliegenheiten. (Siehe auch Ziff. 5.)

 

4. Kursumfang, Vergütung, Stornierungen und Rückerstattungen

Die Kurse werden auf bestimmte Zeit erbracht. An gesetzlichen Feiertagen und schulfreien Tagen sowie in den Schulferien findet in der Regel kein Kursprogramm statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Feriencamps.

Die Vergütung bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preisliste. Die Trainings- oder Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig und zu zahlen.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt:

  • 10 Teilnehmer bei Feriencamps

  • 8 Teilnehmer bei Fußballkursreihen

  • 4 Teilnehmer bei Golfkursreihen

In diesen Fällen kann die RSA den Kurs bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn oder bis spätestens 5 Tage vor dem Beginn Camps absagen, wobei eine Gutschrift erteilt wird.

Sollte in einem Zeitraum von 4 Wochen der Kurs oder innerhalb von 3 Monaten das Camp nicht nachgeholt werden, erfolgt die Erstattung der bei der Anmeldung gezahlten Kursgebühr.

 

5. Obliegenheiten und Pflichten des Teilnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter

Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer oder seine gesetzlichen Vertreter

  • dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist. Sollten sich im Verlaufe der Kurse oder Camps gesundheitliche Beeinträchtigungen ergeben, ist die RSA unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren;

  • dass der Teilnehmer, gegebenenfalls über seine gesetzlichen Vertreter ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert ist;

  • ihr Einverständnis mit der Ergreifung aller notwendigen medizinischen Maßnahmen bei Verletzungen oder Erkrankungen während der Veranstaltungen. Zugleich ermächtigen sie die RSA, alle notwendigen Maßnahmen, auch die Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Transporte auf Kosten des Teilnehmers bzw. der gesetzlichen Vertreter zu veranlassen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig informiert werden kann.

6. Haftung der RSA und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen

Die Haftung der RSA und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei höherer Gewalt (z.B. bei witterungs- oder platzbedingten Gefahren für Leib und Leben) ist die RSA berechtigt, Kurse oder Camps zu unterbrechen bzw. bei Undurchführbarkeit abzusagen. Daraus entsteht für die RSA keine Haftung. Dies gilt auch für etwaige absagebedingten Schäden des Teilnehmers.

Erfolgen An- und Abreise zu den Kursen oder Camps sowie die Unterbringung des Teilnehmers während der Veranstaltungen auf eigene Organisation und eigene Gefahr des Teilnehmers, haftet er in vollem Umfange selbst. Die Haftung von RSA ist ausgeschlossen.

Für einige Kurse wird von der RSA den Teilnehmern angeboten, ihre Beförderung zur Sportstätte durch ein professionelles Taxiunternehmen vornehmen zu lassen. Die Beförderungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Für die Erfüllung des Beförderungsauftrags ist die Haftung der RSA ausgeschlossen.

 

7. Stornierungen von gebuchten Veranstaltungen seitens des Teilnehmers

Stornierungen sind schriftlich gegenüber der RSA zu erklären, wobei das Zugangsdatum gilt.

Erfolgt die Stornierung aus beim Teilnehmer liegenden Gründen, scheidet die Rückerstattung der bei der Anmeldung geleistete Zahlungen aus, wenn die Kündigung weniger als 1 Woche vor Kursbeginn oder Beginn des Camps eingeht. Die geleistete Kursgebühr wird nicht zurückerstattet. Sie ist zur Deckung der durch den Ausfall verursachten Kosten bestimmt.

Geht die Erklärung zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor Beginn des Kurses oder des Camps ein, werden 50 % der gezahlten Kursgebühr erstattet. Geht die Erklärung früher als zwei Wochen vor Beginn ein, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 25 €.

8. Absage von Veranstaltungen durch die RSA

Im Fall einer Verhinderung der RSA, die Trainingseinheit durchzuführen (z. B. technische Defekte, Krankheit oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) sind Erstattungsansprüche ausgeschlossen. Die seitens der RSA abgesagte Trainingseinheit oder das Camp werden in Form einer Gutschrift vergütet.

 

9. Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Der Teilnehmer oder seine gesetzlichen Vertreter stimmen mit der Anmeldung der Aufnahme von Fotos, Videos, Filmen oder sonstigen audiovisuellen Aufzeichnungen während der Kurse oder Camps zu, sofern sie zu Werbezwecken der RSA verwendet werden.

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